|
... auf der Homepage der Notare Prof. Dr. Jörg W. Britz und Dr. Dr. Ingo Ludwig im Völklinger Carré.
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen unser gut zwanzigköpfiges Team und uns vorstellen und über
unsere Aufgaben und Tätigkeitsbereiche als Notare informieren. In der "Infothek" finden Sie viele
weiterführende Informationen zu den Anliegen, die typischerweise an einen Notar herangetragen werden.
|
Das Saarländische Justizministerium hat im Hinblick auf die aktuelle
Corona-Lage eine Mitteilung an die
Notarinnen und Notare verschickt, die wir hier in Auszügen wörtlich wiedergeben:
"Notarinnen und Notare sind mit wichtigen Aufgaben der Rechtspflege betraut, die unmittelbaren
Kontakt mit zahlreichen Personen verlangen. Trotz der besonderen aktuellen Situation stehen wir in der
Pflicht, die Funktionsfähigkeit unserer Notariate, ebenso wie die der Gerichte
und Staatsanwaltschaften, aufrechtzuerhalten. Jede Notarin bzw. jeder Notar
hat daher die Geschäftsstelle
grundsätzlich offen zu halten. Es ist sicherzustellen, dass eilbedürftige Anliegen weiterhin bearbeitet werden
und notwendige Amtshandlungen außerhalb der Geschäftsstelle weiterhin vorgenommen werden können.
Im Hinblick auf die aktuelle Situation und zur Vermeidung der weiteren Verbreitung des Coronavirus
erscheint es jedoch
sinnvoll, nach Unaufschiebbarkeit und Dringlichkeit des jeweiligen Auftrags zu gewichten,
um Selbst- und Fremdgefährdung zu reduzieren. Es bestehen daher keine Bedenken, wenn
nicht dringende Termine verlegt werden,
Termine, die kein persönliches Erscheinen der Beteiligten erfordern, über das Telefon oder andere
geeignete elektronische Kommunikationsmittel abgewickelt werden und der
Zugang zu der Geschäftsstelle nur nach Voranmeldung über das Telefon,
E-Mail oder andere elektronische Kommunikationsmittel gestattet wird.
Die Bürgerinnen und Bürger sollten auf diese Möglichkeit - etwa durch einen Aushang an der Eingangstür der Geschäftsstelle - hingewiesen werden.
Personen, die mit dem Coronavirus (COVID-19) infiziert oder daran erkrankt sind,
Kontakt zu anderen infizierten
Personen hatten, sich in Quarantäne befinden oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut
festgelegten Risikogebiet waren, kann der Zugang zur Geschäftsstelle versagt werden.
Mit den betroffenen Personen ist abzuklären, wie und an welchem Ort das Amtsgeschäft unter
geeigneten Schutzmaßnahmen mit einem verminderten Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann."
|
|